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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17 NZB (https://dejure.org/2018,86769)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17 NZB (https://dejure.org/2018,86769)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - L 7 AS 1070/17 NZB (https://dejure.org/2018,86769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 1788/15

    Beantragung der Gewährung von weiteren 6,- Euro pro Monat als Zuschuss zu den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu den Aktenzeichen L 11 AS 611/15 und L 11 AS 1788/15 bezögen sich eindeutig nur auf die Mietobergrenze für Ein- und Zweipersonenhaushalte in der Stadt Hannover.

    So liegt der Fall hinsichtlich der von den Klägern begehrten Überprüfung, weil die für schlüssige Konzepte im Sinne des § 22 SGB II anzuwendenden Grundsätze durch die Rechtsprechung des BSG bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - L 7 AS 844/16 NZB -, vom 8. September 2016 - L 7 AS 589/16 - und vom 19. Dezember 2014 - L 7 AS 151/13 NZB - so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15), einschließlich der methodischen Zulässigkeit, im Rahmen einer repräsentativen Erhebung Daten für den gesamten Wohnungsmarkt zu erheben und anschließend aus diesen Werten mittels der Festlegung eines Quantils die Angemessenheitsgrenze zu bestimmen, wenn als Datengrundlage ein qualifizierter Mietspiegel für den Vergleichszeitraum verwendet wird und die Behörde diesen durch einen Sachverständigen auswerten lässt (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 70; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Der Beklagte habe die bewilligten monatlichen Unterkunftskosten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gemäß § 22 Abs. 1 SGB II zulässig beschränkt, weil er die angesetzte Mietobergrenze auf der Grundlage eines aus den herangezogenen und ausgewerteten Daten eines qualifizierten Mietspiegels entwickelten schlüssigen Konzepts ermittelt habe, das den vom BSG in zahlreichen zitierten Entscheidungen, u. a. in den Urteilen vom 16. Juni 2015 zum Aktenzeichen B 4 AS 45/14 R und vom 10. September 2013 zum Aktenzeichen B 4 AS 77/12 R, vorgegebenen Kriterien entspreche und daher einer gerichtlichen Prüfung standhalte.

    So liegt der Fall hinsichtlich der von den Klägern begehrten Überprüfung, weil die für schlüssige Konzepte im Sinne des § 22 SGB II anzuwendenden Grundsätze durch die Rechtsprechung des BSG bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - L 7 AS 844/16 NZB -, vom 8. September 2016 - L 7 AS 589/16 - und vom 19. Dezember 2014 - L 7 AS 151/13 NZB - so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15), einschließlich der methodischen Zulässigkeit, im Rahmen einer repräsentativen Erhebung Daten für den gesamten Wohnungsmarkt zu erheben und anschließend aus diesen Werten mittels der Festlegung eines Quantils die Angemessenheitsgrenze zu bestimmen, wenn als Datengrundlage ein qualifizierter Mietspiegel für den Vergleichszeitraum verwendet wird und die Behörde diesen durch einen Sachverständigen auswerten lässt (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 70; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 611/15

    Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Grundmiete

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu den Aktenzeichen L 11 AS 611/15 und L 11 AS 1788/15 bezögen sich eindeutig nur auf die Mietobergrenze für Ein- und Zweipersonenhaushalte in der Stadt Hannover.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 45/14 R

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Angemessene Kosten und Wohnungsgröße;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Der Beklagte habe die bewilligten monatlichen Unterkunftskosten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gemäß § 22 Abs. 1 SGB II zulässig beschränkt, weil er die angesetzte Mietobergrenze auf der Grundlage eines aus den herangezogenen und ausgewerteten Daten eines qualifizierten Mietspiegels entwickelten schlüssigen Konzepts ermittelt habe, das den vom BSG in zahlreichen zitierten Entscheidungen, u. a. in den Urteilen vom 16. Juni 2015 zum Aktenzeichen B 4 AS 45/14 R und vom 10. September 2013 zum Aktenzeichen B 4 AS 77/12 R, vorgegebenen Kriterien entspreche und daher einer gerichtlichen Prüfung standhalte.
  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Demgegenüber ist eine Rechtsfrage auch dann als geklärt anzusehen, wenn zwar noch keine ausdrückliche obergerichtliche Entscheidung über eine bestimmte Fallkonstellation vorliegt, die bisherige Rechtsprechung aber (evtl. bereits der Gesetzestext) klare und ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage liefert (BSG, Beschluss vom 8. April 2013 - B 11 AL 137/12 B; Beschluss des Senats vom 26. Juli 2017 - L 7 AS 844/16 NZB).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Es wäre Aufgabe der Kläger gewesen, darzulegen, dass eine geklärte Rechtsfrage noch oder wieder grundsätzliche Bedeutung hat, genau aufzuzeigen, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der Rechtsprechung widersprochen wird bzw. inwiefern die Beantwortung der Rechtsfrage umstritten ist oder welche neuen rechtserheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einem neuen Beurteilungsmaßstab der bereits entschiedenen Frage führen könnten (BSG, Beschluss vom 30. September 1992 - 11 BAr 47/92 -, SozR 3-4100 § 111 Nr. 1).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Eine solche Divergenz liegt erst dann vor, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B - Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4; Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -, SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Eine solche Divergenz liegt erst dann vor, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B - Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4; Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -, SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Eine solche Divergenz liegt erst dann vor, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B - Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4; Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -, SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
    Die Kläger hätten erstinstanzlich umfangreich zu den Fehlern im Gutachten zur Ermittlung von Mietspiegel und Mietobergrenze vorgetragen sowie zum Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zum Aktenzeichen L 7 AS 786/11 und zum fehlenden Wohnungsangebot innerhalb der vom Beklagten angesetzten Mietobergrenze.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - L 1 KR 259/11

    Krankenversicherung

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 05.11.2009 - B 14 AS 61/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Sachsen, 27.08.2013 - L 7 AS 934/12

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 43/97 B

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X, wirksamer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 7 AS 589/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2014 - L 7 AS 151/13
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